Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 155 Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

I. Allgemeines

1Aus Anlass des 4. StBÄndG 1989 sind in § 157a a. F. in mehrfacher Hinsicht Besitzstandsregelungen als Folgeregelungen anderer Änderungen des 4. StBÄndG 1989 getroffen worden. Im Rahmen des 5. StBÄndG 1990 wurde die Regelung in Abs. 3 nachgebessert (vgl. Rz. 6). Mit dem 7. StBÄndG 2000 wurden diese Regelungen in den neu gefassten § 155 aufgenommen.

II. Befugnis der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen nach § 4 Nr. 8 (Abs. 1)

2§ 4 Nr. 8 räumt nach seiner Änderung durch das 4. StBÄndG nicht nur eine erweiterte Befugnis zur Steuerrechtshilfe ein. Die Gesetzesänderung stellte auch klar, dass landwirtschaftliche Berufsvertretungen i. S. von § 4 Nr. 8 nur noch in vereinsrechtlicher Form organisiert sein dürfen; sie verlangte weiter, dass die Steuerrechtshilfe nur durch Personen geleistet werden darf, die zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle" berechtigt sind (vgl. § 4 Rz. 63).

3Die Besitzstandsregelung des § 155 Abs. 1 läuft darauf hinaus, dass Vereinigungen nach § 4 Nr. 8 a. R., auch wenn sie in anderer Rechtsform betrieben wurden, zur Steuerrechtshilfe im Rahmen des § 4 Nr. 8, u. zwar des erweiterten Umfangs, auf Dauer befugt blei...

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