Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 125 Entscheidung

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

I. Allgemeines

1Während § 125 gegenüber § 260 StPO eine Sonderregelung enthält – mit Ausnahme von § 260 Abs. 3 StPO, auf den § 125 Abs. 3 ausdrücklich verweist –, gelten im Übrigen für die Urteilsfindung u. -begründung die §§ 261, 263, 264, 265, 266 - 268 StPO über § 153 entsprechend.

2Nach § 264 Abs. 1 StPO, § 153 ist Gegenstand der Urteilsfindung allein der in der Anschuldigungsschrift gem. § 117 bezeichnete u. im Eröffnungsbeschluss zugelassene Sachverhalt bzw. der Sachverhalt aus einer nachgereichten Anschuldigungsschrift nach §§ 266 StPO, 120 Satz 2, § 153.

3Dagegen ist das Berufsgericht an die rechtliche Beurteilung der Anschuldigungsschrift u. des Eröffnungsbeschlusses nicht gebunden.

4Bei Abweichung von der ursprünglichen rechtlichen Beurteilung bedarf es auch hier eines entspr. Hinweises nach § 265 StPO in der Hauptverhandlung, wenngleich es im berufsgerichtlichen Verfahren nach h. M. (§ 89 Rz. 65 - 69) nur darum geht, ob das zur Entscheidung gestellte Gesamtverhalten des Berufsangehörigen eine zu ahndende schuldhafte Berufspflichtverletzung enthält. Dies verlangt der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG.

5Nachdem der gesamte Sachverhalt daraufhin in der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung untersucht worden ist, die Schlussvorträge der StA u....

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