Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Meggendorfer, Aufhebung einer Rüge durch das Berufsgericht, wenn wegen desselben Sachverhalts die Staatsanwaltschaft ein berufgerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat und dieses Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gemäß § 153a StPO gegen Auferlegung einer Geldbuße eingestellt worden ist, DStR 1982 S. 624; Meyer-Goßner, Einstellung des Verfahrens und Rügebescheid, DStR 1983 S. 541; Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986 S. 289; Mittelsteiner, Rügerecht des Kammervorstands, DStR 1993 S. 1043; Waechter, Zur Geltung des Legalitätsprinzips bei der Verfolgung beruflicher Pflichtverletzungen, WPK-Mitt. 1993 S. 149.

I. Allgemeines

1§ 91 regelt das Verhältnis von Rüge u. berufsgerichtlichem Verfahren. An sich ergibt sich dies schon aus der unterschiedlichen Rechtsqualität beider Verfahren. Die Vorschrift des § 91 dient lediglich der Klarstellung.

2Aus § 91 selbst folgt eindeutig die Priorität des berufsgerichtlichen Verfahrens u. aller in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen.

3Die Rüge, die der Vorstand der zuständigen StBK nach § 81 ausspricht, ist Ausfluss seiner Aufsichtsbefugnis im Rahmen beruflicher Selbstverwaltung. Sie erwächst an...

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