Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 74 Mitgliedschaft

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Jahn, Pflichtmitgliedschaft in Kammern ist verfassungsgemäß, NWB 40/2017 S. 3068; Mann, Doppelmitgliedschaft und Freiberuflerprivileg bei mehrstöckigen Freiberufler-Gesellschaften, DStR 2019 S. 2500.

I. Kammerzugehörigkeit

1§ 73 u. § 74 regeln den Kreis der Mitglieder einer StBK § 73 erfasst die Berufsangehörigen, die natürliche Personen sind, während § 74 diesen Personenkreis um Berufsangehörige, die juristische Personen sind (Abs. 1 Satz 1), u. um Nichtberufsangehörige, die in diesen juristischen Personen tätig sind (Abs. 2), ergänzt.

2Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft ohne berufliche Niederlassung (Abs. 1 Satz 2) u. bis zum Inkrafttreten des 6. StBÄndG 1994 bei Verlegung der beruflichen Niederlassung in das Ausland (Abs. 1 Satz 3) geregelt. Fehlerhafterweise wurde bis zur Fassung durch das 7. StBÄndG 2000 insofern auf § 56 verwiesen; nach Korrektur ist ein Verweis auf § 46 Abs. 2 Nr. 6 aufgenommen worden. Übersehen wurde dabei, dass durch das 7. StBÄndG 2000 gleichzeitig die Nr. 6 durch Wegfall der Nr. 1 a. F. zur Nr. 5 geworden ist. Der Verweis in § 74 Abs. 1 Satz 3 auf § 46 Abs. 2 Nr. 6 gibt keinen Sinn, gemeint ist (wohl) Nr. 5. Danach bleibt der Berufsangehörige b...

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