Online-Nachricht - Mittwoch, 14.10.2020

Gesetzgebung | Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf für eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen.

Das BMJV führt zum Entwurf aus:

  • Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen.

  • Der neue Rechtsrahmen eröffnet betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragspartner seine Zustimmung zur Anpassung oder Beendigung verweigert und ansonsten eine Insolvenz droht.

  • Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden nach Inkrafttreten des Gesetzes weitergehende Erleichterungen geschaffen: Sie unterliegen ab dem zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings wird der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

Hinweise:

Der vollständige Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.

Quelle: BMJV online, BMJV Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-60861