Uta Hey, Christian Lehnert

Lehrbuch Abgabenordnung

22. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55997-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67512-6

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Lehrbuch Abgabenordnung (22. Auflage)

Anhang: Antworten zu Kapitel 6

1. Frage

Welcher Grundsatz beherrscht das steuerliche Ermittlungsverfahren?

Antwort

Das steuerliche Ermittlungsverfahren wird vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht, § 88 Abs. 1, § 86 AO.

2. Frage

Wie haben die Finanzbehörden die Steuern festzusetzen?

Antwort

Die Finanzbehörden haben Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, § 85 Satz 1 AO; Art. 20 Abs. 3 GG.

3. Frage

Was folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung?

Antwort

Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebietet, nach dem Gesetz entstandene Steueransprüche geltend zu machen, und verbietet Verträge oder Vergleiche über Steueransprüche, § 85 Satz 1 AO.

4. Frage

Was folgt aus dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung?

Antwort

Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitet werden kann, verbietet willkürliche Unterschiede bei der Festsetzung oder Erhebung der Steuern, AO § 85 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1.

5. Frage

Wer ist Beteiligter eines Besteuerungsverfahrens?

Antwort

Nach der Definition des

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