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IWB Nr. 19 vom

Die Gegenberichtigung – Besonderheiten im DBA Italien

Dr. Ulf Andresen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite xxxGegenberichtigung werden im durch Verrechnungspreisstreitigkeiten geprägten internationalen Konzernsteuerrecht häufig übersehen – dabei bieten Sie eine gute Möglichkeit zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Gegenberichtigung i. S. des Art. 9 Abs. 2 OECD-MA 2017 geregelt. Die Vorgabe ist bereits seit 1977 Inhalt des OECD-Musterabkommens und wurde etwa 1989 in Nummer 7 des Protokolls zu Art. 9 DBA Italien aufgenommen. Zwei Beispielsfälle mit Bezug zu Italien endeten mit der (teilweisen) Gegenberichtigung Deutschlands. Die geschilderten Fälle stehen als pars pro toto, weil die Finanzverwaltung über die Jahre in verschiedenen Bundesländern die Einkünftekorrekturen aus Staaten wie Frankreich, Irland, Malaysia, USA etc. durch Gegenberichtigung von einer drohenden Doppelbesteuerung befreit hat. Der Gegenberichtigung ist eine breitere Anwendung in der Praxis zu wünschen,

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Fälle der Gegenberichtigung in Deutschland unter dem DBA Italien

Im ersten Fall hatte die italienische Finanzverwaltung den Gewinnaufschlag eines italienischen Auftragsfertigers (Verpackungsindustrie) auf der Grundlage einer Datenbankanalyse auf den Median der Bandbreite der Gewinnaufschläge der Ver...

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