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BMF - IV B 2 -S 2242 - 32/94 BStBl 1994 I 601

Realteilung von Personengesellschaften; Anwendung des - (BStBl 1994 II S. 607)

Die Realteilung einer Personengesellschaft ist ertragsteuerrechtlich ebenso zu behandeln wie die in Tzn. 10 bis 22 des (BStBl 1993 I S. 62) geregelte Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen.

Mit Urteil vom - VIII R 57/90 - (BStBl 1994 II S. 607) hat der BFH zur Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung und sog. Spitzenausgleich Rechtsgrundsätze aufgestellt, die teilweise von den Regelungen des BMF-Schreibens abweichen. Zur Frage der Anwendung der Grundsätze des Urteils nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

1. Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Realteilung einer Personengesellschaft mit Abfindungszahlung (Spitzenausgleich)

Das BMF-Schreiben zur Erbauseinandersetzung vom (BStBl 1993 I S. 62) geht in Tz. 16 bei der Realteilung eines Nachlasses mit Betriebsvermögen gegen Spitzenausgleich davon aus, daß der Übernehmer von Betriebsvermögen nicht entgeltlich erwirbt, soweit die Erbquote reicht. Soweit für den Mehrerwerb jedoch eine Abfindung gezahlt wird, liegt nach dem BMF-Schreiben eine entgeltliche Übertragung von Betrieb...BStBl 1990 II S. 837

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BMF v. 11.08.1994 - IV B 2 -S 2242 - 32/94

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