Online-Nachricht - Montag, 05.10.2020

Kapitalertragsteuer | Keine Ausweitung der Gold-Besteuerung (hib)

Die Bundesregierung plant keine Ausweitung der Besteuerung bei sog. Gold-ETCs. Bei diesen Kapitalanlagen handelt sich um "Exchange Traded Commodities" (ETC) in Form von Inhaberschuldverschreibungen, bei denen die Käufer eine Lieferung von physischem Gold verlangen können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT Drucks. 19/22447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT Drucks. 19/21688) mit.

Hintergrund: Die Abgeordneten hatten in der Vormerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass Gewinne beim Verkauf solcher Gold-ETCs bisher steuerfrei seien, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten habe. Unter Berufung auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 schrieb die FDP-Fraktion, die dort vorgesehenen Änderungen hätten zur Folge, dass zum Beispiel Gewinne aus der Veräußerung von Goldpapieren vom der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegen würden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist das Volumen des Handels mit den sogenannten Gold-ETCs seit 2018 stark gestiegen. Seien 2018 an den Handelsplätzen noch Wertpapiere dieser Art mit einem Volumen von 152,3 Mio. € gehandelt worden, so sei das Volumen 2019 auf 431,7 Mio. € gestiegen. Im ersten Halbjahr 2020 habe es bereits 556,8 Mio. € betragen. Für inländische private Haushalte betrage der Wert der in Deutschland verwahrten ETC-Bestände zum Stichtag inzwischen 6,7 Mrd. €.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1039 (JT)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-59984