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BBK Nr. 20 vom

BMF aktualisiert Regelungen zur lohnsteuerlichen Förderung der Elektromobilität

Neues

Susanne Weber

Mit Schreiben vom hat das BMF die bisherigen Verwaltungsregelungen zur lohnsteuerlichen Förderung der Elektromobilität zusammengefasst und aktualisiert. Die Regelungen gelten für den Zeitraum 2017 bis 2030.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Steuerbefreiung für Ladestrom und die Überlassung einer Ladevorrichtung

Für die Jahre von 2017 bis 2030 ist das kostenlose oder verbilligte Laden eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) für den Mitarbeiter nach § 3 Nr. 46 EStG lohnsteuerfrei, wenn dieser Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Steuerfreiheit können auch Leiharbeitskräfte nutzen, nicht aber Geschäftsfreunde, deren Mitarbeiter und Kunden.

Hinweis:

Neu ist, dass auch das kostenfreie oder verbilligte Laden von Elektrokleinstfahrzeugen unter die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 46 EStG fällt.

Sowohl das kostenlose oder verbilligte Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Mitarbeiters als auch von betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung überlassen werden, ist nach § 3 Nr. 46 EStG ste...

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