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BBK Nr. 20 vom

Durchsicht des Entwurfs zu Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk im Rechnungswesen

Praxisbeispiele der für die Unternehmen kritischen Abschnitte

Mark Schüttler

Am Ende einer Abschlussprüfung erhält das geprüfte Unternehmen vom Prüfer drei Dinge: Prüfungsbericht, Bestätigungsvermerk – und die Rechnung natürlich. Vorab verschickt der Prüfer einen Berichtsentwurf. Zwar bestehen viele Passagen aus immer gleichen formelhaften Abschnitten, doch es gibt einige individuelle Abschnitte: Hier kann der Prüfer sowohl zugunsten als auch zulasten des geprüften Unternehmens berichten. Auf diese Abschnitte kommt es an – schließlich wird der Bericht später den Gesellschaftern und auch den Banken vorgelegt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Im Entwurf zu Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk sind die individuellen Abschnitte entscheidend:

  • Vorwegberichterstattung,

  • Feststellungen zur Rechnungslegung und

  • Bestätigungsvermerk.

Diese Abschnitte müssen Geschäftsführer und Leiter Rechnungswesen vorab kritisch lesen anstatt sich mit dem finalen Bericht zu bescheiden. So können sie etwa darauf hinwirken, dass der Prüfer auch zugunsten des geprüften Unternehmens berichtet, z. B. stille Reserven nennt.

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