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Umsatzsteuervordrucke; hier: Muster des Umsatzsteuerheftes
Anlg.: - 1 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Das aufgrund der Ermächtigung in § 22 Abs. 5 UStG durch - / - IV A 3 - S 7340 - 14/81 - (BStBl I S. 312) eingeführte und durch - (BStBl I S. 346) geänderte Vordruckmuster USt 1 G - Umsatzsteuerheft - wird an das ab geltende Umsatzsteuerrecht angepaßt. Insbesondere werden Abschnitt III für die Aufzeichnung innergemeinschaftlicher Erwerbe und Abschnitt IV für die Aufzeichnung von steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen eingeführt.
(2) Umsatzsteuerhefte sind entsprechend dem anliegenden Muster herzustellen. Die nach dem bisherigen Muster hergestellten Umsatzsteuerhefte können - ggf. mit handschriftlichen Änderungen entsprechend dem neuen Muster - weiterverwendet werden.
Das vorstehende Schreiben wird in die Umsatzsteuer-Kartei aufgenommen.