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OLG Frankfurt 26.06.2020 4 UF 176/19, NWB 40/2020 S. 2953

Unterhalt | Niedrigere Barunterhaltsverpflichtung bei mietfreier Überlassung einer Wohnung an das Kind

Wird der Wohnbedarf eines Kindes durch die Überlassung einer dem unterhaltspflichtigen Elternteil gehörenden Wohnung gedeckt, ist dies durch eine angemessene Herabstufung der für die Unterhaltshöhe maßgeblichen Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn der betreuende Elternteil keinen Ehegattenunterhalt geltend macht und der barunterhaltspflichtige Elternteil keine Nutzungsentschädigung für die Überlassung der Wohnung beansprucht.

Anmerkung:

Die Mutter wohnt mit den Kindern in der vormaligen Ehewohnung. Diese gehört dem Vater zu 60 %; er hat seinen Anteil mietfrei überlassen. [i]Viefhues, NWB 47/2018 S. 3469Mit der mietfreien Überlassung der Wohnung an die Mutter und die Kinder deckt der Vater nach Ansicht des Gerichts einen Teil seiner Unterhaltsverp...

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