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BMF 18.09.2020 IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, NWB 40/2020 S. 2950

Abgabenordnung | Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Das BMF hat in seinem Schreiben v. 18.9.20120 zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung genommen. Mit sofortiger Wirkung wird das Schreiben um die neue Tz. 1.3.5 zur Mitteilungspflicht eines Fondsanlegers in Bezug auf die vom Fonds gehaltenen Beteiligungen ergänzt: „Die Mitteilungspflicht nach§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO besteht für Anleger in- und ausländischer Investmentfonds nicht in Bezug auf die mittelbar über diese Investmentfonds erworbenen und veräußerten Beteiligungen; sie besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift jedoch für Erwerbe und Veräußerungen unmittelbarer Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds.“

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