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BdF - IV B 3 - S 2211 - 66/92 BStBl 1993 I 18

Einkommensteuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensrückgabe im Beitrittsgebiet bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu Fragen der Rückgabe von bebauten oder unbebauten Grundstücken im Beitrittsgebiet, die der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen, wie folgt Stellung genommen:

1. Steuerliche Behandlung der Rückübertragung, Rückgabe nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz

Die Rückübertragung von enteignetem Grundbesitz oder dessen Rückgabe nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen vom in der Fassung der Bekanntmachung vom (VermG, BGBl 1992 I S. 1446) ist keine Anschaffung im steuerlichen Sinne (§ 52 Abs. 2 Satz 2 D-Markbilanzgesetz i. d. F. vom 18. April 1991, DMBilG, BStBl 1991 I S. 713). In Fällen der Rückübertragung oder Rückgabe gilt für die Bemessung der Absetzungen für Abnutzung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, der sich in entsprechender Anwendung des § 52 Abs. 1 Satz 1 DMBilG ergibt. Das ist regelmäßig der Verkehrswert des Grundstücks zum , soweit er auf das Gebäude entfällt. § 11d ist entsprechend anzuwenden.

Eine anstelle der Rückübertragung gezahlte Entschädig...

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BMF v. 11.01.1993 - IV B 3 - S 2211 - 66/92

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