Online-Nachricht - Montag, 28.09.2020

Corona | Anträge der Überbrückungshilfe erster Phase (hib)

Bis zum haben KMU 38.592 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 709 Mio. € auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt. Die Bundesländer haben davon bisher Finanzhilfen im Umfang von rund 248 Mio. € bewilligt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21568).

Die Regierung führt aus:

  • Durch den Grundsatz, dass Anträge nur von Steuerberatern, Buch- oder Wirtschaftsprüfern gestellt werden können, möchte die Bundesregierung "eine zielgenaue und missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel" gewährleisten.

  • Um die Kosten dennoch gering zu halten, sei bei Fördersummen unter 15.000 € lediglich eine Plausibilitätsprüfung auf offensichtliche Widersprüche oder Falschangaben durchzuführen.

  • Die Corona-Überbrückungshilfen sollen den Angaben zufolge diejenigen Unternehmen besonders unterstützen, die vom Corona-Lockdown im April und Mai besonders betroffen waren (Umsatzeinbruch von mehr als 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum).

  • Für Soloselbstständige, Freiberufler oder Unternehmen die zu diesem Zeitpunkt noch keine entsprechend großen Umsatzeinbußen verzeichnet haben und erst später durch den Corona-bedingten Konjunktureinbruch betroffen waren, gebe es Hilfsmaßnahmen im 130 Mrd. € umfassenden Konjunkturpaket.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1015 (JT)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-59424