Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontenpfändung, Corona-Soforthilfe
Leitsatz
Im streitigen Fall wird durch die Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe
erhöht wurde, die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt. Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung
der Notlagen des betroffenen Selbständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie dient insbesondere zur Überbrückung
von Liquiditätsengpässen, die seit dem im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Sie dient nicht
der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem entstanden sind, sondern nur solchen, die seit dem
im Zusammenhang mit der besagten Pandemie entstanden sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2020 S. 1587 Nr. 21 KÖSDI 2020 S. 22013 Nr. 12 NAAAH-59396
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