Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen negativer Einkünfte
Der - (BStBl II S. 752) die Auffassung vertreten, daß eine Gleichstellung von Einkommensteuervorauszahlern und Lohnsteuerzahlern nur dann vorliegt, wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren und im Vorauszahlungsverfahren nach § 37 EStG die gleichen steuermindernden Umstände berücksichtigt werden; im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren sei deshalb vorläufiger Rechtsschutz durch Eintragung eines Freibetrags zu gewähren.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Interesse der betroffenen Steuerpflichtigen und eines reibungslosen Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung folgendes:
Über die Regelungen in § 39a Abs. 1 Nr. 5 und § 52 Abs. 26 EStG hinaus hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen die abziehbaren Beträge nach § 52 Abs. 21 Sätze 4 bis 7 EStG, eine negative Summe der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 EStG und einen verbleibenden Verlustabzug (§ 10 d Abs. 2 EStG) in der Höhe als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, in der die Tatbestände nach § 37 Abs. 3 EStG bei der Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen wären. An der Ermittlung des Freibetrags ist ggf. die für die...