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FG Nürnberg 29.07.2020 3 K 1098/19, BBK 22/2020 S. 1068

Steuerrecht | FG hält Solidaritätszuschlag auch weiterhin für verfassungsgemäß

Das FG Nürnberg sieht den Solidaritätszuschlag (SolZ) auch ab VZ 2020 als verfassungsgemäß an. Es hat daher eine Vorlage an das BVerfG abgelehnt.

Die Kläger hatten die Herabsetzung der Vorauszahlungen zum SolZ 2020 und 2021 beantragt. Nach dem FG gibt es keinen verfassungsrechtlichen Zwang, den SolZ schlagartig aufzuheben, sondern es genügt, ihn abzuschmelzen.

Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden, so dass nun abzuwarten ist, ob der BFH einen Vorlagebeschluss an das BVerfG richtet.

Hinweis:

Bislang [i]Sachlage hat sich ab VZ 2020 geändert ist der SolZ als verfassungsgemäß eingestuft worden, aber die Sachlage hat sich seit 2020 geändert. Denn es gibt nun zwei Einwendungen gegen den Solidaritätszuschlag, die relevant werden könnten:

  • Der [i]Solidarpakt II ist ausgelaufen sog. Solidarpakt II endete im Jahr 2019. Im Solidarpakt II hatte si...

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