Online-Nachricht - Dienstag, 22.09.2020

Einkommensteuer | Tarifermäßigung bei Einkünften aus LuF gem. § 32c EStG (BMF)

Zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl. I S. 2451) nimmt das BMF auf 16 Seiten Stellung ().

Das BMF führt u.a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:

  • Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume

  • Zugangsvoraussetzungen und Antrag

  • Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • Verlustvortrag und Verlustrücktrag

  • Fiktive Steuerberechnung

  • Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer

  • Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung

  • Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern

  • Änderung einer gewährten Tarifermäßigung (§ 32c Abs. 6 und 7 EStG)

Hinweis

Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
UAAAH-58990