Einkommensteuer | Tarifermäßigung bei Einkünften aus LuF gem. § 32c EStG (BMF)
Zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl. I S. 2451) nimmt das BMF auf 16 Seiten Stellung ().
Das BMF führt u.a. Erläuterungen zu folgenden Punkten aus:
Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume
Zugangsvoraussetzungen und Antrag
Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Verlustvortrag und Verlustrücktrag
Fiktive Steuerberechnung
Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer
Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung
Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern
Änderung einer gewährten Tarifermäßigung (§ 32c Abs. 6 und 7 EStG)
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF Newsletter v. (JT)
Fundstelle(n):
UAAAH-58990