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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Befreiung von Umsätzen eines Dozenten bei Konfliktpräventionskursen für Schulklassen

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die Umsätze eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers aus seiner Tätigkeit als Dozent für Konfliktpräventionskurse vor Schulklassen an Grundschulen als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen gem. § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Das FG Berlin-Brandenburg hat dies in erster Instanz verneint.

Und damit kommen wir zur Umsatzsteuer.

Der Bundesfinanzhof muss klären: Sind die Umsätze eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers aus seiner Tätigkeit als Dozent bei Konfliktpräventionskursen für Schulklassen an Grundschulen von der Umsatzsteuer befreit? Als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen?

Das FG Berlin-Brandenburg hat dies in erster Instanz aus zwei Gründen verneint. Zum einen seien die Kurse zur Gewaltprävention nicht in den normalen Lehrplan integriert gewesen. Sie fanden vielmehr außerhalb der Unterrichtszeit auf freiwilliger Basis in der Freizeit der Schüler statt. Ein solcher spezialisierter Unterricht sei aber nicht begünstigt. Die Steuerbefreiung für selbständige Lehrer setze zudem voraus, dass der Leistungsempfänger eine Hochschule...

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