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BMF - S 2225 a BStBl 1990 I 626

Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus nach § 10e EStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des § 10e EStG wie folgt Stellung:


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 I. Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im
    eigenen Haus nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG
 

Zeitpunkt der Herstellung und Anschaffung

(1) Der achtjährige Abzugszeitraum beginnt mit dem Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung der Wohnung im eigenen Haus oder der eigenen Eigentumswohnung (Wohnung) bzw. mit dem Jahr der Fertigstellung des Ausbaus oder der Erweiterung der Wohnung. Eine Wohnung ist in der Regel auch dann im Sinne des § 10e EStG angeschafft, wenn sie durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden entstanden ist und dieser das Eigentum an dem Objekt gegen Aufgabe eines Aufwendungsersatzanspruchs erwirbt (vgl. Absätze 6 und 15). Erwirbt der Nutzungsberechtigte das Eigentum z.B. als Erbe, stellt der Eigentumserwerb keine Anschaffung dar. Wird ein im Miteigentum stehendes Gebäude in Eigentumswohnungen umgewandelt, an denen die bisherigen Miteigentümer jeweils Alleineigentum erwerben, liegt ebenfalls keine Anschaffung im Sinne des § 10e EStG vor. Der Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung des Gebäudes, an dem die Mite...

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BMF v. 25.10.1990 - S 2225 a

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