Häusliches Arbeitszimmer bei einem Pool-Arbeitsplatz
Leitsatz
Besteht ein Konzept des Arbeitgebers wonach aufgrund des bedarfsorientierten Angebots an Arbeitsplätzen eine feste Zuordnung
einzelner Arbeitsplätze zu bestimmten Mitarbeitern nicht stattfindet, sondern ein Pool von Arbeitsplätzen zur Verfügung steht
(Desk Sharing Prinzip; Pool-Arbeitsplatz), liegt gleichwohl ein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vor, so dass das Abzugsverbot
des §§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG eingreift.
Eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den anderen Arbeitsplatz ist nicht zwingend erforderlich.
Nimmt ein Arbeitnehmer aus in seiner Person liegenden medizinischen Gründen den Arbeitsplatz nicht in Anspruch ändert dies
nichts an dem Vorliegen eines anderen Arbeitsplatzes.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 51/2020 S. 3794 EAAAH-58738
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