Beiladung; Frachtbrief; Innergemeinschaftliche Lieferung; Reihengeschäft
Rechtsfrage
Beweiskraft eines CMR-Frachtbriefs
Kann eine Regelung wie Art. 9 CMR, die festlegt, dass ein CMR-Frachtbrief bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis über den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages dient, dahingehend modifiziert werden, dass der Beweiswert auch schon dann widerlegt ist, wenn Zweifel bzgl. der Person des Ausstellers (Ausführers) bestehen?
Ist bei Vorliegen eines (grenzüberschreitenden) Reihengeschäfts der Zwischenhändler notwendig beizuladen?
Gesetze: UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17a, UStG § 3 Abs 6, FGO § 60 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.09.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
IStR 2020 S. 7 Nr. 22
FAAAH-58729