Beihilfe; Öffentliche Mittel; Pflegekind; Steuerbefreiung; Weiterleitung
Rechtsfrage
Liegen Bezüge aus öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG auch dann vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege nicht unmittelbar von dem zuständigen Jugendamt an den Betreuer geleistet werden, sondern ein freier Träger der Jugendhilfe zwischengeschaltet ist?
Gesetze: EStG § 3 Nr 11 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.09.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAH-58725