BFH  - I R 12/20 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Ausschüttung; Rückwirkungsverbot; Sondervermögen; Steuerbefreiung; Wertpapier

Rechtsfrage

Verfassungskonforme Auslegung bei rückwirkendem Wegfall der Steuerbefreiung für in Fondsausschüttungen enthaltene Altveräußerungsgewinne nach § 43 Abs. 14 Satz 3 KAGG

1. Soweit durch das UntStFG vom § 43 Abs. 14 KAGG mit Wirkung für den VZ 2001 rückwirkend geändert wurde, indem nach § 43 Abs. 14 Satz 3 KAGG i.d.F. des UntStFG die in § 40 Abs. 1 KAGG i.d.F. des StSenkG vom angeordnete Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG von Ausschüttungen auf Anteilsscheine an einem Wertpapier-Sondervermögen, in denen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften enthalten sind, nicht mehr auf Veräußerungen vor dem (Altveräußerungsgewinne) anzuwenden ist, ist diese Norm verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass auf Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen, die vor der Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses zum UntStFG am beschlossen wurden und dem Anteilsinhaber des Wertpapier-Sondervermögens zugeflossen sind, noch die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 2 KStG nach der Rechtslage des § 40 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 14 Satz 2 KAGG i.d.F. des StSenkG zur Anwendung kommt?

2. Ist § 43 Abs. 14 Satz 3 KAGG i.d.F. des UntStFG unter Verletzung von Art. 20 Abs. 2, Art. 76 Abs. 1 GG verabschiedet worden?

Gesetze: KAGG § 43 Abs 14 S 3, KAGG § 40 Abs 1, GG Art 20 Abs 2, GG Art 76 Abs 1, GG Art 14, KStG § 8b Abs 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.09.2020):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
UAAAH-58711