Online-Nachricht - Freitag, 18.09.2020

Berufsrecht | Regierungsentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (BMJV)

Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt zum erhöht worden. Der Regierungsentwurf zur erneuten Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung liegt nun vor. Zudem sollen die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Außerdem sollen auch die Entschädigungen nach dem JVEG für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht werden.

Der Regierungsentwurf beinhaltet u.a.:

  • Eine lineare Erhöhung sowohl der Rechtsanwalts- als auch der Gerichtsgebühren um jeweils 10 %

  • Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 %

  • Anhebung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze von 30.000 € auf 50.000 €

  • Eine Anhebung des Regelstreitwerts in Kindschaftssachen von 3.000 auf 4.000 €

Hinweis:

Den vollständigen Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des BMJV.

Quelle: BMJV online (JT)

Fundstelle(n):
PAAAH-58581