Berufsrecht | Regierungsentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (BMJV)
Die Gebühren des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG) sind zuletzt zum
erhöht
worden. Der Regierungsentwurf zur erneuten Anhebung der gesetzlichen
Rechtsanwaltsvergütung liegt nun vor. Zudem sollen die Honorare für
Sachverständige und Sprachmittler nach dem
Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz (JVEG) an die wirtschaftliche Entwicklung
angepasst werden. Außerdem sollen auch die Entschädigungen nach dem
JVEG für ehrenamtliche
Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht werden.
Der Regierungsentwurf beinhaltet u.a.:
Eine lineare Erhöhung sowohl der Rechtsanwalts- als auch der Gerichtsgebühren um jeweils 10 %
Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um zusätzliche 10 %
Anhebung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze von 30.000 € auf 50.000 €
Eine Anhebung des Regelstreitwerts in Kindschaftssachen von 3.000 auf 4.000 €
Den vollständigen Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des BMJV.
Quelle: BMJV online (JT)
Fundstelle(n):
PAAAH-58581