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Zufluss einer Mietkaution beim Vermieter und Steuerpflicht einer Versicherungsleistung
Ein Vermieter muss eine Mietkaution nur dann als Einnahme versteuern, wenn er sie nach der Beendigung des Mietvertrags einbehält und mit ausstehender Miete oder mit Aufwendungen zur Schadensbeseitigung verrechnet. Bei einer Verrechnung mit Aufwand zur Schadensbeseitigung ist im Gegenzug der Aufwand zur Schadensbeseitigung als Werbungskosten absetzbar. Die Entschädigungszahlung einer Versicherung führt beim Vermieter zu einer steuerpflichtigen Einnahme, wenn die Versicherung Werbungskosten ersetzt, z.B. Aufwendungen zur Schadensbeseitigung.
Hintergrund: Einnahmen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses zu versteuern, sofern nicht bilanziert wird. Ein Zufluss erfolgt dann, wenn der Steuerpflichtige über den Betrag wirtschaftlich verfügen kann.
Sachverhalt: Die Kläger vermie...