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BMF - S 2196 BStBl 1985 I 188

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von zum Anlagevermögen gehörenden Nutzungsrechten, die durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten entstanden sind


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 Zur Frage der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von zum
 Anlagevermögen gehörenden Nutzungsrechten an Gebäuden wird unter
 Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
 Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
 
 Zu den Nutzungsrechten an Gebäuden, die durch Baumaßnahmen des
 Nutzungsberechtigten geschaffen worden und nach der Rechtsprechung des
 Bundesfinanzhofs wie materielle Wirtschaftsgüter mit den
 Herstellungskosten zu aktivieren sind, gehört neben einem von einem
 Miteigentümer mit Zustimmung der anderen Miteigentümer eines Gebäudes
 im eigenen Namen und für eigene Rechnung geschaffenen Nutzungsrecht
 (Abschnitt 14 Abs. 1 Satz 6 EStR 1984) auch ein durch Bauten auf
 fremden Grund und Boden geschaffenes Nutzungsrecht (vgl. BFH-Urteile
 vom  - BStBl 1978 II S. 6, vom  - BStBl
 1979 II S. 399 und 507, vom  - BStBl II S. 244 und vom
  - BStBl 1981 II S. 68). Die ertragsteuerrechtliche
 Behandlung dieser Nutzungsrechte richtet sich im betrieblichen Bereich
 nach den für Gebäude geltenden Vorschriften (vgl. z.B. § 6b Abs. 1
 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 Satz 3 und 5, § 7 Abs. 4, 5 und 5a, § 7a Abs.
 9 und § 7b EStG§ 3 Abs. 2 Buchstabe b ZRFG sowie § 14 Ab...












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BMF v. 03.05.1985 - S 2196

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