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BMF - IV C 5 -S 1341 - 4/83 BStBl 1983 I S. 218

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes:

1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabgrenzung

1.1. Abgrenzungsregelungen des nationalen Steuerrechts

1.1.1. Hat ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen zu Nahestehenden (vgl. Tz. 1.3.), so ist zu prüfen, ob seine Einkünfte voll erfaßt, d. h. gegenüber dem Ausland nach dem Grundsatz des Fremdvergleichs (vgl. Tz. 2.1.) zutreffend abgegrenzt sind (Einkunftsabgrenzung). Hierfür sind maßgebend die Regelungen (Abgrenzungsregelungen) über

  1. die verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG) (Tz. 1.3.1.1.),

  2. die verdeckte Einlage (Tz. 1.3.1.2.) und

  3. die Berichtigung von Einkünften bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland (§ 1 AStG) (Tz. 1.3.2.).

1.1.2. Die allgemeinen Bestimmungen über die Zurechnung von Wirtschaftsgütern und Einkünften sowie über die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage (z. B. §§ 39 bis 42 AO) ge...

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BMF v. 23.02.1983 - IV C 5 -S 1341 - 4/83

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