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BFH 06.05.2020 X R 16/18, StuB 18/2020 S. 731

Einkommensteuer | Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Stpfl. ganz oder teilweise ausgeglichen wird (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, § 22 Nr. 3, § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG; § 65a SGB V; § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO).

Praxishinweise

(1) Die Satzung der Krankenkasse sah im Jahr 2015 u. a. für die Inanspruchnahme regelmäßiger Leistungen zur Früherkennung bestimmter Krankheiten, qualitätsgesicherter Präventionsmaßnahmen, sonstiger qualitätsgesicherter Vorsorgeleistungen sowie qualitätsgesicherter sportlicher Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung einer gesunden Lebensführ...

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