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BMF - S 2373 BStBl 1980 I 728

Abtretung oder Beleihung der Ansprüche aus einer Direktversicherung nach § 40b EStG durch den Arbeitnehmer bei unwiderruflichem Bezugsrecht


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 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten
 Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
 
 Die Abtretung oder Beleihung des Versicherungsanspruchs aus einer
 Direktversicherung durch den Arbeitnehmer, dem vom Arbeitgeber ein
 unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung im
 Erlebensfall eingeräumt worden ist, schließt die Pauschalierung der
 Lohnsteuer nach § 40b EStG aus. Die Lohnsteuerpauschalierung ist
 deshalb nur dann zulässig, wenn in dem Versicherungsvertrag vereinbart
 wird, daß die Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen
 Bezugsrechts ausgeschlossen ist.
 
 Der Ausschluß der Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen
 Bezugsrechts muß in Versicherungsverträgen enthalten sein, die nach
 dem  abgeschlossen werden. Falls bei Versicherungen, die im
 Kalenderjahr 1980 abgeschlossen werden, keine Vereinbarung zum
 Ausschluß der Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen
 Bezugsrechts enthalten ist, genügt der Nachweis, daß keine Abtretung
 oder Beleihung des unwiderruflichen Bezugsrechts erfolgt ist. Aus
 Vereinfachungsgründen werden aus einer Abtretung oder Beleihung des
 unwiderruflichen Bezugsrechts keine steuerlichen Folgen gezogen, wenn
 diese A...

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BMF v. 06.06.1980 - S 2373

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