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Vertrag von Lissabon
I. Einleitung
Der Vertrag von Lissabon (folgend: der Vertrag) wurde am von den Staats- und Regierungschefs der damals 27 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und trat nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten zum in Kraft. Er wurde ursprünglich auch als EU-Grundlagenvertrag bezeichnet.
Der Vertrag von Lissabon ersetzt hierbei nicht die bestehen EU-Verträge wie den Vertrag von Nizza von 2003, den Vertrag von Amsterdam von 1999 sowie den Vertrag von Maastricht von 1992, sondern reformiert diese und stellte die EU auf eine neue rechtliche Grundlage. Im Vertrag von Lissabon wurden zentrale Elemente des 2005 gescheiterten EU-Verfassungsvertrags niedergelegt und diese fanden so Eingang in die bereits bestehenden Vertragswerke.
Der Vertrag ist in insgesamt sechs Bereiche unterteilt, beginnend mit der Präambel besteht der Kernbereich aus den Änderungen des EU- und EG-Vertrags (Artikel 1 und 2), den Schlussbestimmungen (Artikel 3–7), den Protokollen (Artikel 4) sowie dem Anhang.
II. Wichtige institutionelle Neuerungen durch den Vertrag
1. Änderungen in der grundlegenden Struktur der EU
Vor dem Vertrag gliederte sich das politische System der EU ...