Dokument BMF v. 25.10.1977 - S 0317
Preis: 5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
- Besitzen Sie das Produkt bereits, melden Sie sich an.
- Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.
- Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.
Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:
Dokumentvorschau
BMF - S 0317 BStBl 1977 I 487
Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 AO: 1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 AO; 2. Erleichterung gem. § 148 AO für die sich nach § 147 Abs. 3 Satz 2 AO ergebende Aufbewahrungspflicht (Anknüpfung der Aufbewahrungsfrist an die Festsetzungsfrist)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen in § 147 Abs. 3 AO folgendes: 1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 Satz 1 AO Die - neuen - Aufbewahrungsfristen des § 147 Abs. 3 Satz 1 AO sind gem. Artikel 97 § 2 EGAO erstmals auf Unterlagen anzuwenden, die nach dem entstanden sind. 2. Erleichterung gem. § 148 AO für die sich nach § 147 Abs. 3 Satz 2 AO ergebende Aufbewahrungspflicht (Anknüpfung der Aufbewahrungsfrist an die Festsetzungsfrist) Nach Ablauf der in § 147 Abs. 3 Satz 1 AO genannten oder der in anderen Steuergesetzen zugelassenen kürzeren Aufbewahrungsfristen brauchen die Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn und soweit sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind. |
Erwerben Sie das Dokument, um den gesamten Inhalt lesen zu können.