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Finanzgericht Düsseldorf   v. - 5 K 2912/17 U EFG 2020 S. 1635 Nr. 21

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb; MwStSystR Art 103 Abs. 2; UrhG § 2; UrhG § 7; UrhG § 8; UrhG § 30

Lieferung von Kunstgegenständen durch eine zwischen dem Künstler und dem Galeristen bestehende GbR

Leitsatz

  1. Die Lieferung von – im Rahmen eines Gesellschafterbeitrags neu geschaffener -Kunstgegenstände durch eine zwischen dem Künstler und einem Galeristen bestehende GbR unterliegt nicht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da die GbR weder Urheberin oder Miturheberin der Kunstgegenstände ist noch diese von dem Künstler an die GbR geliefert werden.

  2. Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auf die Konstellation einer anstelle eines Galeristen als Wiederverkäufer tätig werdenden GbR zwischen dem Künstler und dem Galeristen kommt mangels einer planwidrigen Regelungslücke und einer der Vorlieferung des Künstlers an einen Gelegenheitsverkäufer vergleichbaren Interessenlage nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 11
DStRE 2021 S. 428 Nr. 7
EFG 2020 S. 1635 Nr. 21
KÖSDI 2020 S. 22028 Nr. 12
UStB 2020 S. 381 Nr. 12
MAAAH-57960

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Finanzgericht Düsseldorf v. 04.05.2020 - 5 K 2912/17 U

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