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FinMin Baden-Württemberg - S 4500

Grunderwerbsteuer: Einbeziehung von Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage bei einheitlichem Vertragswerk

Der (BStBl 2000 II S. 34) an seiner ständigen Rechtsprechung zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung des einheitlichen Vertragswerks festgehalten und das Urteil des (EFG 1999 S. 443) aufgehoben. Danach sind bei Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks Bauleistungen wie bisher in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

Aufgrund dieser Entscheidung bitte ich, etwaige insoweit noch anhängige Einspruchsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 Satz 4 AO fortzusetzen und ggf. über entsprechende Rechtsbehelfe zu entscheiden. Dies gilt unabhängig davon, ob beim Bundesfinanzhof in dieser Frage noch ein weiteres Verfahren anhängig ist, da davon ausgegangen werden kann, dass der Bundesfinanzhof seine im o. a. Urteil vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der Besteuerung einheitlicher Vertragswerke aufrechterhält.

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Finanzministerium Baden-Württemberg v. 05.04.2000 - S 4500

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