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BMF 27.08.2020 IV A 4 - S 1547/19/10001 :001, NWB 37/2020 S. 2726

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020

Durch das Erste Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem und vor dem erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Vor diesem Hintergrund hat das BMF nun mit Schreiben v.  die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) erneut bekannt gegeben. Die Pauschbeträge für das erste Halbjahr 2020 und für das zweite Halbjahr 2020 stellen jeweils einen Halbjahreswert für eine Person dar.

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