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FG München Urteil v. - 12 K 2165/18

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 226, AO § 227, AO § 228, AO § 231, AO § 232, AO § 240, AO § 47

Abrechnungsbescheid und Aufrechnung mit Säumniszuschlägen

Leitsatz

1. Der Abrechnungsbescheid entscheidet bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen nicht nur über den Fortbestand der Zahlungsverpflichtung, sondern auch darüber, ob Säumniszuschläge überhaupt entstanden sind und ggf. in welcher Höhe, und ob zwischenzeitlich Zahlungsverjährung eingetreten ist.

2. Hat das Finanzamt Säumniszuschläge erlassen, die gar nicht entstanden sind, kann der Erlass auch nicht seine Wirkung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt entfalten und einen gegenwärtigen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen bringen oder eine Erstattung auslösen.

3. Erlassgegenstand ist der abstrakte Anspruch des Steuergläubigers gegen den Steuerschuldner auf die Steuer, unabhängig davon, ob er schon entstanden oder schon durch einen Steuerverwaltungsakt konkretisiert ist.

Fundstelle(n):
FAAAH-57595

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FG München, Urteil v. 30.03.2020 - 12 K 2165/18

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