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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 14

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 2)

Neuerungen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Soziales, Telekommunikationsleistungen sowie Preisnachlässe in einer Leistungskette

Ferdinand Huschens

Das BMF hatte am  den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht, der inzwischen als Regierungsentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden ist. Nachdem bereits in einem ersten Beitrag (vgl. die wesentlichen Änderungen betreffend das sog. „Digitalpaket“ dargestellt worden sind, befasst sich dieser Beitragsteil nun mit den wesentlichen Neuerungen betreffend die Bereiche Gesundheit/Pflege/Soziales, das Reverse-Charge-Verfahren für Telekommunikationsleistungen (vorgesehenes Inkrafttreten am ) sowie Preisnachlässe in einer Leistungskette (vorgesehenes Inkrafttreten am Tag nach Verkündung des Gesetzes). Die geplanten Neuregelungen mit Paragrafenangabe werden im Folgenden jeweils mit „UStG-E“ bezeichnet.

I. Steuerbefreiungen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Soziales (§ 4 Nrn. 14, 16 und 23 UStG)

1. Steuerbefreiung für heilberufliche Leistungen

Nach dem neuen § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG-E gilt die Steuerbefreiung ab auch für „die eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundenen Leistungen, die erbracht werden von

aa)

juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

bb)

Sanit...

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Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 2)

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