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BFH 28.07.2015 II B 145/14, StuB 17/2020 S. 687

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

(1) Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ist schenkungsteuerrechtlich bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen. (2) Eine Vorverlagerung des Zeitpunkts der Ausführung der Schenkung kommt nicht in Betracht, weil für Fälle einer aufschiebenden Bedingung der Steuerentstehungszeitpunkt in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gesondert geregelt ist (Bezug: § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG).S. 688

Praxishinweise

Der Beschluss ist vom BFH jetzt noch nachträglich als NV-Sache veröffentlicht worden. Die Vorverlagerung des Zuwendungszeitpunkts bei der Übertragung von Grundstücken ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass es für den Zeitpunkt der Zuwendung grds. auf den Eintritt des Leistungserfolgs ankommt (vgl. BStBl 2010 II S. 463BStBl 2006 II S. 786

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