Online-Nachricht - Montag, 31.08.2020

Grenzpendler | Dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien (BMF)

Das BMF hat die dritte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom bekannt gegeben (-BEL/20/10002 :001).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und am sowie am verlängerte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in der Fassung des Zusatzabkommens vom im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird.

Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom wurde sie nunmehr bis zum verlängert. Die in der Konsultationsvereinbarung vom getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Kündigung bleibt somit möglich.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-57080