Online-Nachricht - Freitag, 28.08.2020

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 (BMF)

Vor dem Hintergrund der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen hat das BMF die Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 erneut bekannt gegeben ( :001).

Die Pauschbeträge für das 1. Halbjahr 2020 (1. Januar bis ) und für das 2. Halbjahr 2020 (1. Juli bis ) stellen jeweils einen Halbjahreswert für eine Person dar.

1. Halbjahr 2020:

2. Halbjahr 2020:

Hinweise:

Das (GZ: IV A 4 - S 1547/19/10001:001, DOK 2019/1054438, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 2.12.2019) wird aufgehoben. Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-56956