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PiR Nr. 9 vom Seite 304

Der Geschäfts- oder Firmenwert in Handels- und Steuerrecht sowie IFRS

Prof. Dr. Hanno Kirsch

I. Geschäfts- oder Firmenwert im Handelsrecht

1. Erstmalige Bewertung

Sowohl im handelsrechtlichen Jahres- als auch Konzernabschluss können Geschäfts- oder Firmenwerte (GoF) auftreten, wobei die Bedeutung des GoF im Konzernabschluss wesentlich größer als im Jahresabschluss ist. Im handelsrechtlichen Konzernabschluss entsteht ein GoF, wenn die Anschaffungskosten für den Erwerb einer beherrschenden Beteiligung an einem Tochterunternehmen, einschließlich etwaiger Anschaffungsnebenkosten, das anteilige auf das Mutterunternehmen entfallende neubewertete Eigenkapital übersteigen (§ 301 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zum Zeitpunkt des Erwerbs wird das (erworbene) Nettovermögen des Tochterunternehmens grundsätzlich zu beizulegenden Zeitwerten ( „Konzernanschaffungskosten“) bewertet. Ausgenommen ist die Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern; diese Bilanzposten werden nach den allgemein anzuwendenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (§ 253 Abs. 1 Satz 2 f., Abs. 3 beziehungsweise § 274 Abs. 2 HGB) bewertet, wodurch Umbewertungseffekte in der ersten Folgebilanz vermieden werden. Die Aufrechnung zwischen den ...

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