Online-Nachricht - Montag, 24.08.2020

Corona | Reisewarnungen, Risikogebiete und Testpflicht (Bundesregierung)

Corona-Risikogebiete werden durch das Robert-Koch-Institut bekanntgegeben. Reisewarnungen, Reisehinweise und Sicherheitshinweise gibt das Auswärtige Amt heraus. Doch was bedeuten diese Einstufungen, worin unterscheiden sie sich? Und wann gilt die Testpflicht? Die Bundesregierung gibt einen Überblick.

Hintergrund: Für die Rückkehr aus Risikogebieten gilt eine Corona-Testpflicht. Zuständig für die Einstufung einer Region als Risikogebiet ist das Robert-Koch-Institut.

Was sind Risikogebiete?

Corona-Risikogebiete sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.

Die Einstufung von Ländern beziehungsweise Regionen als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird über der Robert-Koch-Institut bekannt gegeben. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet nicht automatisch, dass für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen wird oder im umgekehrten Fall aufgehoben wird.

Die entsprechende Liste der Risikogebiete wird ständig aktualisiert und ist über die Webseite des Robert-Koch-Instituts abrufbar.

Was bedeuten Reisewarnungen?

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes (Teilreisewarnung) gewarnt werden muss. Dies können auch beispielsweise terroristische Hintergründe oder weitere Gefahren sein, die nicht im Zusammenhang mit Corona stehen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Die Reisewarnung ersetzt den Sicherheitshinweis. Aktuell gibt es aufgrund der Corona-Pandemie vermehrt Reisewarnungen.

Ein Gebiet, für das eine Reisewarnung gilt, ist nicht gleichzeitig ein Corona-Risikogebiet. Zwar spielt sowohl für die Reisewarnung als auch für die Einstufung als Risikogebiet die Pandemieentwicklung eine Rolle, aber die Reisewarnung betrachtet das Risiko für Reisende im Ausland. Dabei spielen zum Beispiel auch Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen des jeweiligen Staates, die Rückreisemöglichkeiten und die Aufstellung des Gesundheitssystems vor Ort eine Rolle.

Weitere Information zu Reisewarnungen finden Sie in den Fragen und Antworten des Auswärtigen Amtes.

Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt erstellt und laufend aktualisiert. Sie sind über die Webseite des Auswärtigen Amts abrufbar.

Was versteht man unter Sicherheitshinweisen?

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Diese müssen nicht, können aber auch im Zusammenhang mit Corona stehen. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie sind eine Vorstufe der Reisewarnung.

Was sind Reisehinweise?

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Dazu können unter anderem auch Hinweise zur Coronasituation gehören. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Reisehinweise sind eine wichtige Informationsquelle vor einer geplanten Reise.

Für wen gilt eine Corona-Testpflicht?

Seit dem ist jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich direkt nach Ankunft auf eine Corona-Infektion testen zu lassen oder einen negativen Corona-Test vorzulegen. Das Corona-Testergebnis darf bei Vorlage höchstens 48 Stunden alt sein. Wer ein negatives Ergebnis erhält, kann anschließend in seinen Alltag zurückkehren. Anderenfalls gilt eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Zudem müssen Sie sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden.

Falls im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug bei der Einreise aus einem Risikogebiet Aussteigekarten verteilt wurden, genügt es, die Aussteigekarte auszufüllen und beim Beförderer abzugeben. Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt.

Weitere Fragen und Antworten für Reiserückkehrende finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Wo kann man sich auf SARS-CoV-2 testen lassen?

Dafür wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos.

Können sich alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos testen lassen?

Ja. Rückkehrende aus Risikogebieten und aus Nicht-Risikogebieten können sich kostenlos testen lassen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen.

Weitere Fragen rund um das Thema Reisen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Quelle. Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-56519