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Unterjähriger Zuzug und der Trust als Mitunternehmer
Zuzugssperre des § 15 AStG at its best?
Der Beitrag weist auf offene Fragen bezüglich der Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG bei unterjährigem Zuzug eines Bezugsberechtigten sowie bei mitunternehmerischer Beteiligung des entsprechenden Trusts hin. Ziel ist hierbei nicht zuletzt, die wissenschaftliche Diskussion anzuregen.
Bei unterjährigem Zuzug des Zurechnungsadressaten eines Trusts scheidet eine Besteuerung von Einkünften, die durch den entsprechenden Trust vor dem Zuzugszeitpunkt erzielt wurden, aus.
Hinsichtlich der Einkünfte, die nach dem Zuzugszeitpunkt erzielt wurden, sind Doppelbesteuerungsabkommen bei der Bestimmung der aufgrund von § 15 AStG steuerbaren Einkünfte zu berücksichtigen.
Um auf Seiten des Zurechnungsadressaten die Besteuerung eintreten zu lassen, die auch bei unmittelbarem Bezug der Einkünfte eintreten würde, muss § 15 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 2 AStG ggf. entsprechend seinem Sinn und Zweck ausgelegt werden. Zudem ist in bestimmten Konstellationen eine teleologische Extension von § 15 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 2 AStG erforderlich, um dem Telos der Norm gerecht zu werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .