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FG Münster Urteil v. - 14 K 610/18 E,G

Gesetze: HGB § 247 Abs. 2; EStG § 6

Umlaufvermögen

Vermietung von Europaletten als Umlaufvermögen

Leitsatz

1. Ein Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand darin besteht Ladungsträger - darunter u.a. Europaletten/Gitterboxen (Gibo) - zu erwerben und alsbald wieder zu verkaufen, nicht aber diese langfristig zu vermieten, hat die angeschafften Gibo dem Umlaufvermögen zuzuordnen.

2. Eine erfolgswirksame Aktivierung der Gibo als Sachdarlehensforderung kommt nicht in Betracht.

3. Die Abnutzung der Gibo während der Nutzungsüberlassung führt nicht zu einer faktischen Widmung der Gibo zu Anlagevermögen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2019:1004.14K610.18E.G.00

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 30 Nr. 1
DStRE 2020 S. 177 Nr. 3
KÖSDI 2020 S. 21590 Nr. 2
JAAAH-56441

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FG Münster, Urteil v. 04.10.2019 - 14 K 610/18 E,G

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