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NWB Nr. 35 vom

Einige Anmerkungen zu den aktuellen Änderungen der StBVV

Jürgen F. Berners

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde im Zuge der Änderung verschiedener steuerlicher Verordnungen zum fortentwickelt (Art. 8 der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. , BGBl 2020 I S. 1498). Änderungen betreffen u. a. die Möglichkeit, Berechnungen auch in Textform zu erstellen, den Verweis auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für das Verwaltungsverfahren und die Erhöhung der Tabellensätze in den Tabellen um 13 %. Die Rechtsbehelfstabelle wurde ersatzlos gestrichen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Mitteilung der Berechnung (§ 9 StBVV)

[i]Elektronische Rechnungsstellung...Mit der Neuregelung des § 9 Abs. 1 StBVV wird eine weitere alternative Erstellung der Berechnung neben der Unterzeichnung im Original durch den Steuerberater eröffnet: die Erstellung in Textform. Damit können Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, an die Auftraggeber versendet werden. Eine eingescannte Unterschrift des Steuerberaters ist nicht erforderlich. Letztlich kann also sogar ein Mitarbeiter, der nicht Berufsträger ist, eine solche Berechnung erstellen.

[i]... aber nur mit Zustimmung des MandantenDies setzt allerdings voraus, dass der Mandant dieser Form – seinerseits in Textform – zustimmt. Es bietet sich an, die ...

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