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NWB 34/2020 S. 2528

Arbeitsschutz | SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) freigegeben. Sie tritt im August 2020 in Kraft. Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (vgl. § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die S. 2529im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Andere spezifische Vorgaben, z. B. aus [i]Jesgarzewski, NWB 13/2020 S. 916dem Bereich des Infektionsschutzes, bleiben unberührt. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln, heißt es in der M...

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