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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 136/17

Gesetze: AO § 227 ; AO § 240; ZK Art. 244

Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen bei Aufhebung einer Abgabenfestsetzung

Leitsatz

Wird eine Abgabenfestsetzung (Antidumpingzoll) später aufgehoben, sind Säumniszuschläge nur zu erlassen bzw. zu erstatten, wenn der Abgabenpflichtige alles getan hat, die Aussetzung der Vollziehung des Abgabenbescheides zu erreichen. Dies erfordert, hat die Verwaltung AdV gegen Sicherheitsleistung gewährt, dass der Abgabenpflichtige entweder die Sicherheitsleistung auch tatsächlich erbringt oder darlegt und glaubhaft macht, dass nach Art. 244 UAbs. 3 Satz 2 ZK die Sicherheitsleistung nicht gefordert zu werden braucht.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 10 Nr. 7
DStRE 2021 S. 370 Nr. 6
XAAAH-55995

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.06.2020 - 4 K 136/17

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