Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen
Billigkeitsgründen – Weiterleitung bei Wechsel der
Haushaltszugehörigkeit
Leitsatz
Eine auf dem Wechsel der Haushaltszugehörigkeit des Kindes beruhende Kindergeldrückforderung ist unter Beachtung der ermessenslenkenden
Regelung im VII. Abschnitt V 36 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG) bei Vorliegen einer wirksamen Weiterleitungserklärung
der nunmehr berechtigten Person aus sachlichen Billigkeitsgründen ohne verbleibenden Ermessensspielraum der Familienkasse
auch dann zu erlassen, wenn der Erstattungsschuldner durch die nicht zeitnahe Benachrichtigung der Familienkasse über die
Beendigung der Haushaltsgemeinschaft seine Mitwirkungspflichten verletzt hat und ihm deshalb eine zur Verlängerung der Festsetzungsfrist
führende Steuerhinterziehung anzulasten ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 352 Nr. 11 BFH/PR 2020 S. 5 Nr. 8 PStR 2020 S. 219 Nr. 10 ZAAAH-55990
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.01.2019 - 15 K 2506/18 AO
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